Was macht eigentlich ein Bürgervorsteher?

Was macht eigentlich ein Bürgervorsteher?

Was macht eigentlich ein Bürgervorsteher? Diese Frage habe ich mir direkt gestellt, als ich das erste Mal von diesem Amt gehört habe. Inwiefern steht er den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vor, was sind seine Aufgaben und wie wird man Bürgervorsteher? Im Rahmen meiner Recherche zur Stadtverordnetenversammlung habe ich dem Rätselraten nun ein Ende gesetzt und Antworten auf meine Fragen bekommen. Bei Ahrensburgs aktuellem Bürgervorsteher Matthias Stern.

Wie wichtig ist ein Bürgervorsteher?

Die Stadtverordnetenversammlung Ahrensburg tagt im Marstall – Foto: Nicole Theinert
Die Stadtverordnetenversammlung Ahrensburg tagt im Marstall – Foto: Nicole Theinert

„Viel weniger wichtig als viele Menschen denken,“ so die knappe Antwort von Matthias Stern. Der ehemalige Lehrer übernahm das Amt im August 2022. Sein Vorgänger, Roland Wilde, war im Mai 2022 verstorben. Stern erklärt: „Der Bürgervorsteher ist vergleichbar mit dem Bundestagspräsidenten. Ich stelle die Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung zusammen, bevor die Sitzung beginnt, müssen die Stadtverordneten die Tagesordnung aber erst absegnen.“

Welche Aufgaben hat der Bürgervorsteher?

Wie schon erwähnt, leitet der Bürgervorsteher die Stadtverordnetenversammlung, stellt die Tagesordnung zusammen und achtet auch darauf, dass die Sitzung geordnet über die Bühne geht. Bei Diskussionen bittet er darum, sich nicht im Kreis zu drehen.

Matthias Stern hat auch ein Büro im Rathaus, nutzt es aber nicht so gern. Trotzdem – oder gerade deshalb – hat er immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Ahrensburger:innen. Stern erzählt: „Schon nach wenigen Wochen habe ich gemerkt, dass viele den Weg ins Rathaus scheuen. Also habe ich meine Sprechstunden in mein Lieblings-Café am Rondeel verlegt.

Hier ist Stern montags bis freitags ab 12 Uhr anzutreffen. Als unkonventioneller Typ mit langen Haaren, ist der ehemalige Lehrer für Mathe und Geschichte leicht zu erkennen und viele sprechen ihn spontan an. Auch als wir uns zum Interview treffen.

Bürgervorsteher Matthias Stern – Foto: Nicole Theinert
Bürgervorsteher Matthias Stern – Foto: Nicole Theinert

Welche Anliegen haben die Menschen?

Es sind ganz unterschiedliche Wünsche und Sorgen, mit denen die Menschen zu Matthias Stern kommen. Da gibt es Bürger:innen, die sich bessere Radwege für die Straße, in der sie wohnen, wünschen. Andere möchten einen Rat für Wohnungs- oder Immobilienangelegenheiten. „Häufig kann ich selbst gar nicht helfen, aber ich kann das Anliegen entweder an die richtige Stelle in der Verwaltung oder Politik weiterleiten oder zumindest einen Rat geben.“

Geburtstage und Jubiläen

Zu den Lieblingsaufgaben Sterns gehören Besuche bei besonderen Jubiläen und Geburtstagen. „Wenn Einwohner:innen ihren 100. Geburtstag feiern, besuche ich sie, überreiche Blumen und Urkunden. Auch bei 60., 65. oder 70. Hochzeitstagen komme ich – auf Wunsch der Jubilare – vorbei und überbringe Glückwünsche.“

Diese Termine bergen immer wieder Überraschungen und Matthias Stern schätzt sie sehr, obwohl er zunächst gar nicht Bürgervorsteher werden wollte: „Eigentlich wollte ich meinen Ruhestand genießen. Aber ich habe nicht bereut, das Amt anzutreten. Es sind immer wieder schöne Begegnungen. Sei es eine rüstige Jubilarin, die mir ihre Modelleisenbahn vorführt oder auch die Menschen, die ihre Anliegen an mich herantragen.“

Wie wird man Bürgervorsteher?

Jeweils die stärkste Fraktion der Stadtverordnetenversammlung darf den Bürgervorsteher – oder die Bürgervorsteherin – vorschlagen, gewählt wird er oder sie dann durch die Stadtverordnetenversammlung. Es ist nicht Voraussetzung, hierfür einer Partei anzugehören, erleichtert die Sache aber naturgemäß schon. Ebenso wie die Stadtverordneten, ist auch der Bürgervorsteher ehrenamtlich tätig.

Ob Matthias Stern das Amt auch nach der Kommunalwahl am 14. Mai behalten wird, ist also noch nicht klar. Hierfür ist zunächst der Ausgang der Wahl und die Entscheidung der dann stärksten Fraktion wichtig. Die Aufgaben bleiben aber natürlich die gleichen. Unabhängig davon, wer das Amt zukünftig inne hat.

Blick von der Rathausstraße auf das Rathaus – Foto: Nicole Theinert
Blick von der Rathausstraße auf das Rathaus – Foto: Nicole Theinert
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